Compliance
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Compliance

Aus einer Vorreiterrolle als innovativer Partner in der Automotiv- und Investitionsgüterindustrie erwachsen auch Verantwortungen. Das Steuern von Geschäftsrisiken ist eine solche Verantwortung und Teil unseres Engagements, um unseren Kunden ethische und nachhaltige Produkte anzubieten. Musashi Europe ist daher ein Verfechter des Handelns im Einklang mit den jeweils gültigen Gesetzen, des fairen Wettbewerbs und freien Marktes. Musashi Europe ist bestrebt darauf hinzuwirken, dass gegenstehendes Verhalten unter Kontrolle von Musashi Europe unterbunden wird.​

Es wurden daher u.a. eine Kartellrechtsrichtlinie, ein Ethikkodex für Führungskräfte sowie Bestimmungen zur internen Kontrolle eingeführt. Daneben gibt es weitere Grundsätze der Konzernmutter Musashi Seimitsu.​

Hinweisgeberschutzgesetz

Ethisches und gesetzeskonformes Verhalten hat für Musashi lokal und global, seine Mitarbeiter und Business Partner (z.B. Kunden, Lieferanten, Dienstleister) höchste Priorität. Dazu gehört auch die strikte Einhaltung von Hinweisgeber-Gesetzen sowie die Einhaltung von Gesetzen, welche die Einhaltung von menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Standards in den Fokus nehmen.  Es ist für Musashi sehr wichtig, potenzielles Fehlverhalten zu erkennen und die geeigneten Schritte zu unternehmen, um Verstöße zu verhindern. Die Mitarbeiter und Business Partner von Musashi sowie alle Personen, die durch das wirtschaftliche Handeln von Musashi betroffen sind, sind daher aufgefordert, mögliches Fehlverhalten zu melden. Musashi wird alle Meldungen gründlich analysieren und in einem fairen Verfahren bearbeiten, wobei die Rechte der meldenden Personen und der betroffenen Personen gewahrt sowie sämtliche Informationen mit äußerster Vertraulichkeit behandelt werden. Hinweisgeber, die in gutem Glauben potenzielles Fehlverhalten melden, werden geschützt. Jegliche Art von Vergeltungsmaßnahmen gegen sie werden nicht toleriert.

Im Rahmen der Einführung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) hat Musashi ein Hinweisgebersystem eingeführt, welches hinweisgebenden Personen im Sinne des § 1 Abs. 1 HinSchG die Möglichkeit eröffnet, sich bei tatsächlichen Compliance-Verstößen oder Verdachtsfällen (auch anonym) an einen Ombudsmann zu wenden. Im Weiteren hat Musashi ein Beschwerdeverfahren nach § 8 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschen-rechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) eingerichtet, das Personen ermöglichen soll, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind ( Link zu Lieferkettengesetz einfügen).

Die folgenden Informationen geben einen Überblick über den Hinweisgeber-Prozess bei Musashi

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz können alternativ zu internen Meldungen auch externe Meldungen gemacht werden. Personen, die einen Hinweis abgeben möchten, können also grundsätzlich wählen, ob sie sich an Musashi als interne Meldestelle oder eine externe Meldestelle wenden möchten. Insbesondere, wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, soll es Ihnen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz unbenommen bleiben, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.

Wie und wo kann ich eine Meldung einreichen

Natürlich können sich Mitarbeiter auch an ihre Vorgesetzten, die Personalabteilung oder die Abteilung Legal & Compliance wenden, um Bedenken zu äußern, Rat einzuholen und potenzielles Fehlverhalten zu melden.

Die interne Meldestelle (Ombudsmann) von Musashi für Verstöße gegen Vorschriften oder Gesetze

ist

Dr. Menderes Güneş
c/o Güneş & Hamdan Rechtsanwälte PartGmbB
Stengelstraße 1
66117 Saarbrücken

Sie können Meldungen an die interne Meldestelle

- namentlich oder anonym per Telefon über die Telefonnummer +49 (0)681 / 968659-0

- per E-Mail (musashi-compliance(at)gh-legal.de) sowie

- über das Web-Formular abgeben.

Meldungen sind möglich in deutscher, englischer oder französischer Sprache.

Hinweisgebermeldungen

Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden.

Externe Meldestellen wurden vom Bund beim Bundesamt für Justiz, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und beim Bundeskartellamt errichtet. Weitere Informationen zu den externen Meldestellen und deren Zuständigkeiten finden Sie hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html.

Wie ist der Ablauf

Nach dem Eingang eines Hinweises sieht der Ablauf der Meldungsbearbeitung unter Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Identität, falls dies von Ihnen gewünscht wurde, wie folgt aus:

  • Bestätigung innerhalb von 7 Tagen, dass Ihre Meldung eingegangen ist;
  • Prüfung, ob der gemeldete Verstoß ein Verstoß im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes ist;
  • Die Meldestelle hält mit der hinweisgebender Person Kontakt;
  • Prüfung der Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung;
  • Gegebenenfalls Rückfragen bezüglich erforderlicher weiterer Informationen;
  • Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen.

Spätestens drei Monate nach Eingang der Meldung erhalten Sie Rückmeldung über geplante sowie bereits ergriffene Folgemaßnahmen.

Musashi wird jeden Hinweis mit größter Sorgfalt und Vertraulichkeit behandeln und dabei die geltenden Datenschutzgesetze vollständig einhalten.

Jeder Vorgang wird ordnungsgemäß registriert und dokumentiert. Die Untersuchungen unterliegen dem Grundsatz des fairen Verfahrens und sind der Objektivität verpflichtet, um eine unparteiische Entscheidung zu ermöglichen. Für alle betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Verstoß nachgewiesen ist.

Musashi reagiert mit Nachdruck auf festgestelltes Fehlverhalten; dies kann unter anderem angemessene disziplinarische Maßnahmen gegen die Täter zur Folge haben. Gegebenenfalls schaltet Musashi auch zuständige Behörden oder die Staatsanwaltschaft ein. Auf der Grundlage der ermittelten Fakten werden in der Regel von den Compliance Verantwortlichen in Abstimmung mit den zuständigen Geschäftsbereichsleitern und der Personalabteilung eine Entscheidung über den Fall sowie geeignete Maßnahmen getroffen.

Wie werden meine Daten geschützt

Für alle Meldungen gilt die Datenschutzerklärung von Musashi und der Datenschutz im Hinweisgebersystem

Ethik-Kodex

Die Musashi Europe Group und ihre zugehörigen operativen Tochtergesellschaften (zusammen das "Unternehmen") verpflichten sich, Geschäfte in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und den höchsten Standards für Geschäftsgebaren zu führen. Dieser Verhaltenskodex (der "Kodex") wurde verabschiedet, um das Management des Unternehmens dabei zu unterstützen, diese Standards einzuhalten. Er gilt für alle Mitglieder des Aufsichtsrats (jeder ein "Berater" und gemeinsam der "Aufsichtsrat"), leitende Angestellte, Geschäftsführer und andere Mitglieder der obersten Unternehmensleitung. 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nimmt eine Schlüsselposition in der Beschaffungsstrategie von Musashi Europe ein. Es stellt ein vielversprechendes Instrument dar, um eine nachhaltige und langfristig erfolgreiche Beschaffungsstrategie im Unternehmen zu realisieren. Musashi Europe bekennt sich zu den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in Bezug auf unternehmerische Sorgfaltspflichten und verpflichtet sich, diese stets und nachdrücklich zu erfüllen. Hierzu wurden neben der Berufung eines Menschenrechtsbeauftragten und der Einführung einer Whistle-Blowing-Hotline auch ein regelmäßiges und nachvollziehbares Risikomanagement gemäß den erforderlichen Kriterien implementiert und aktiviert.​

Grundsatzerklärung (Code of Conduct)

Musashi Europe sieht sich, als Unternehmen mit internationalen Verflechtungen, in der besonderen Verantwortung, auf eine Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang unser Lieferketten hinzuwirken und die Geschäftsbeziehungen für eine nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten.  ​

Die zunehmende Integration von MEU in globale Beschaffungs- und Absatzmärkte bietet Chancen und Herausforderungen zugleich. Neue Märkte und Produktionsstätten werden erschlossen und so Arbeitsplätze und Wohlstand geschaffen. Gleichzeitig entstehen aber auch Risiken durch Intransparenz und eine potenziell mangelhafte Durchsetzung von international anerkannten Menschenrechten in den Lieferketten.  ​

Die Geschäftsführung von Musashi Europe und Musashi Europe als Ganzes bekennen sich dazu, Menschenrechte in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unserer globalen Liefer- und Wertschöpfungskette zu achten und Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richten wir unser unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus.